Allgemeine Förderinformationen
In diesem Abschnitt wird erläutert, welche Projekte förderfähig sind, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Auswahlkriterien gestaltet sind.
WELCHE Projekte werden gefördert?
Um gefördert zu werden, muss das Projekt innerhalb der LEADER-Region verwirklicht werden oder der LEADER-Region zugutekommen.
Außerdem muss das Projekt die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der jeweiligen LEADER-Region unterstützen. In der LES sind Aktionsfelder festgelegt, die für die Entwicklung der Region wichtig sind. Wenn ein Projekt zu diesen Themen passt und die Ziele der LES unterstützt, stehen die Chancen auf eine Förderung sehr gut.
Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes:
„Kultivierung von Streuobstwiesen“
- Projekte zur Kultivierung sowie zum Erhalt von Streuobstwiesen
Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen:
“Wirtschaft = Leben. Kooperation Wirtschaft-Gemeinden”
- Projekte zu innovativen Wirtschafts- und Wohnformen
- Projekte, die die Erwerbsquote bestimmter Zielgruppen (z.B. Frauen) erhöhen
“Grundversorgung in zentralen Lebensräumen”
- Projekte zu Ortskernstärkung, Leerstandsnutzung & regionaler Baukultur
- Projekte zur Förderung des Gemeinschaftslebens
- Projekte zur Schaffung sozialer, kultureller und sportlicher Infrastruktur
- Projekte, die vorhandene Ressourcen touristisch in Wert setzen
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel:
“Angewandten Klimaschutz lernen”
- Projekte zur Sensibilisierung für angewandten Klimaschutz
WER kann ein Projekt einreichen?
Als förderwerbende Person für ein LEADER-Projekt kommen in Frage:
- juristische Personen (Firmen, Vereine etc.)
- eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen (KG, OG, GmbH & Co KG, …)
- Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden) und ihre Einrichtungen
- natürliche Personen
Als förderwerbende Person übernimmt man als „Projektträger:in“ die Verantwortung für das Projekt. Als Projektträger:in ist man unter anderem zuständig für die Einreichung des Förderantrags, die Umsetzung und Vorfinanzierung des Projekts. Das LEADER-Management steht während des gesamten Förderprozesses unterstützend zur Seite.
WIE werden die Projekte ausgewählt?
Für die Genehmigung der Förderung ist ein positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums (PAG) nötig.
Das Projektauswahlgremium entscheidet anhand festgelegter Projektauswahlkriterien über die Förderwürdigkeit des Projekts.
Neben formellen Kriterien (Passung zur LES & Kostenplausibilität) wird das Projekt zu inhaltlichen und qualitativen Kriterien bewertet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Zusatzpunkte für regionale Beteiliung, Daseinsvorsorge, Lebenslanges Lernen sowie Frauen und Gender zu erhalten.
WELCHE Kosten werden gefördert?
Damit ein Projekt als LEADER-Projekt eingereicht werden kann, müssen die Gesamtkosten mindestens 5.000 Euro betragen. Gefördert werden können:
- Sachkosten
- Personalkosten
- Investitionskosten
(unter gewissen Auflagen und Ausnahmen der Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen)
Fördersätze
Je nach Projektinhalt können für die entstandenen Projektkosten Fördersätze von 40 %, 60 % oder sogar 80 % gewährt werden.
Fördersatz | Förderbare Kosten | ||
direkt einkommensschaffende /wertschöpfende Projekte | 40 % | Förderung für einzelbetriebliche Maßnahmen, Studien, Konzepte sowie die Umsetzung von Projekten (Investitions-, Sach- und Personalkosten) |
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nicht direkt einkommensschaffende/ indirekt wertschöpfende Projekte | 60 % | Förderung für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten) |
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Projekte zu Querschnittszielen: Bildung, Klima und Umwelt, Demografie, Chancengleichheit, Ehrenamt, Kultur sowie Projekte zu bestimmten Zielgruppen: Kinder & Jugendliche, Frauen, ältere Menschen, Migrant:innen, Menschen mit Behinderung (sofern diese nicht direkt oder indirekt wertschöpfend sind) |
80 % | Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung (nicht für überwiegend bauliche Projekte) |
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Gesamtregional wirksame Projekte | 80 % | Förderung für Studien, Konzepte, Prozessbegleitung sowie die Umsetzung von Projekten (Investitions-, Sach- und Personalkosten) |
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Kooperationsprojekte | Fördersätze orientieren sich an den vom BML vorgeschlagenen Fördersätzen | ||
Transnationale Kooperationsprojekte | Fördersätze orientieren sich an den vom BML vorgeschlagenen Fördersätzen |
Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen basieren auf den Bestimmungen der Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 und den Vorgaben der Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Liezen- Gesäuse. Sie sind unter Berücksichtigung der dort aufgeführten Ausnahmen, Auflagen und rechtlichen Anforderungen anzuwenden. Die Einhaltung der genannten Rahmenbedingungen ist verpflichtend und bildet die Grundlage für die Umsetzung von LEADER-Projekten sowie die Abrechnung von Fördermitteln. Die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen und strategischen Vorgaben sind verbindlich und maßgeblich für alle Projektbeteiligten. Weitere Details sind den entsprechenden Unterlagen zur GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung sowie der LES zu entnehmen.