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Allgemeine Förderinformationen


Du hast eine Projektidee und fragst dich, ob sie förderfähig ist? Hier erfährst du, welche Arten von Projekten unterstützt werden können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgt.

Kurz gesagt: Alles, was du brauchst, um herauszufinden, ob und wie dein Projekt zur Region passt – und gefördert werden kann.

LEADER Förderprozess

WELCHE Projekte werden gefördert?

Damit dein Projekt gefördert werden kann, muss es entweder in der LEADER-Region Liezen – Gesäuse umgesetzt werden oder einen klaren Mehrwert für die Region bringen.

Wichtig ist außerdem: Dein Projekt sollte zu den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) passen. Diese Strategie legt fest, in welchen Bereichen die Region wachsen und sich weiterentwickeln möchte – von regionaler Wertschöpfung über Natur und Kultur bis zum Gemeinwohl.

Kurz gesagt: Wenn dein Projekt zu einem dieser Themen beiträgt, stehen die Chancen auf Unterstützung richtig gut!

Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes:

„Kultivierung von Streuobstwiesen“

  • Projekte zur Kultivierung sowie zum Erhalt von Streuobstwiesen

Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen:

“Wirtschaft = Leben. Kooperation Wirtschaft-Gemeinden”

  • Projekte zu innovativen Wirtschafts- und Wohnformen
  • Projekte, die die Erwerbsquote bestimmter Zielgruppen (z.B. Frauen) erhöhen

“Grundversorgung in zentralen Lebensräumen”

  • Projekte zu Ortskernstärkung, Leerstandsnutzung & regionaler Baukultur
  • Projekte zur Förderung des Gemeinschaftslebens
  • Projekte zur Schaffung sozialer, kultureller und sportlicher Infrastruktur
  • Projekte, die vorhandene Ressourcen touristisch in Wert setzen

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel:

“Angewandten Klimaschutz lernen”

  • Projekte zur Sensibilisierung für angewandten Klimaschutz

WER kann ein Projekt einreichen?

Als förderwerbende Person für ein LEADER-Projekt kommen in Frage:

  • juristische Personen (Firmen, Vereine etc.)
  • eingetragene Personengesellschaften und Personenvereinigungen (KG, OG, GmbH & Co KG, …) 
  • Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden) und ihre Einrichtungen
  • natürliche Personen

Was bedeutet es, Projektträger:in zu sein?

Wenn du eine Förderung beantragst, wirst du zur oder zum Projektträger:in – das heißt: Du übernimmst die Verantwortung für dein Projekt.

Dazu gehört unter anderem:
den Förderantrag einreichen
das Projekt umsetzen und organisieren
die Kosten vorfinanzieren, bis die Förderung ausbezahlt wird

Aber keine Sorge: Das LEADER-Management begleitet dich dabei – von der ersten Idee bis zur finalen Abrechnung.

WIE werden die Projekte ausgewählt?

Für die Genehmigung der Förderung ist ein positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums (PAG) nötig.

Das Projektauswahlgremium entscheidet anhand festgelegter Projektauswahlkriterien über die Förderwürdigkeit des Projekts.

Neben formellen Kriterien (Passung zur LES & Kostenplausibilität) wird das Projekt zu inhaltlichen und qualitativen Kriterien bewertet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Zusatzpunkte für regionale Beteiliung, Daseinsvorsorge, Lebenslanges Lernen sowie Frauen und Gender zu erhalten.

Projektauswahlkriterien inhalt. formell

WELCHE Kosten werden gefördert?

Damit ein Projekt als LEADER-Projekt eingereicht werden kann, müssen die Gesamtkosten mindestens 5.000 Euro betragen. Gefördert werden können:

  • Sachkosten
  • Personalkosten
  • Investitionskosten

(unter gewissen Auflagen und Ausnahmen der Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen)

Fördersätze

Je nach Projektinhalt können für die entstandenen Projektkosten Fördersätze von 40 %, 60 % oder sogar 80 % gewährt werden.

  Fördersatz Förderbare Kosten  
direkt einkommensschaffende /wertschöpfende Projekte 40 % Förderung für einzelbetriebliche Maßnahmen, 
Studien, Konzepte sowie die Umsetzung von Projekten
(Investitions-, Sach- und Personalkosten)
 
nicht direkt einkommensschaffende/ indirekt wertschöpfende Projekte 60 % Förderung für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes
(Investitions-, Sach- und Personalkosten)
 
Projekte zu Querschnittszielen: Bildung, Klima und Umwelt, Demografie, Chancengleichheit, Ehrenamt, Kultur
sowie
Projekte zu bestimmten Zielgruppen: Kinder & Jugendliche, Frauen, ältere Menschen, Migrant:innen, Menschen mit Behinderung
(sofern diese nicht direkt oder indirekt wertschöpfend sind)
80 % Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung
(nicht für überwiegend bauliche Projekte)
 
Gesamtregional wirksame Projekte 80 % Förderung für Studien, Konzepte, Prozessbegleitung sowie die Umsetzung von Projekten
(Investitions-, Sach- und Personalkosten)
 
Kooperationsprojekte Fördersätze orientieren sich an den vom BML vorgeschlagenen Fördersätzen   
Transnationale Kooperationsprojekte Fördersätze orientieren sich an den vom BML vorgeschlagenen Fördersätzen   

  

Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen basieren auf den Bestimmungen der Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 und den Vorgaben der Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Liezen- Gesäuse. Sie sind unter Berücksichtigung der dort aufgeführten Ausnahmen, Auflagen und rechtlichen Anforderungen anzuwenden. Die Einhaltung der genannten Rahmenbedingungen ist verpflichtend und bildet die Grundlage für die Umsetzung von LEADER-Projekten sowie die Abrechnung von Fördermitteln. Die jeweils gültigen Rechtsgrundlagen und strategischen Vorgaben sind verbindlich und maßgeblich für alle Projektbeteiligten. Weitere Details sind den entsprechenden Unterlagen zur GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung sowie der LES zu entnehmen​​​​.

 

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